Vor wenigen Tagen hat Green City Energy den Antrag auf Baugenehmigung für den interkommunalen Bürgerwindpark Südliche Ortenau eingereicht. Der Windpark umfasst acht Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 20 Megawatt auf den Gemarkungen der Gemeinden Ettenheim, Seelbach und Schuttertal sowie der Nachbargemeinde Ringsheim. Damit geht ein Windenergieprojekt in die Umsetzung, das Vorbildcharakter hat: Zum einen, weil die Planung in enger Abstimmung mit den Kommunen und der örtlichen Energiegenossenschaft stattfand. Zum anderen, weil die Option des mehrheitlichen Anlagenbesitzes sowie eines künftigen Stromvertriebs in die Hände der beteiligten Kommunen und der Energiegenossenschaft gelegt wurde. Die Wertschöpfung durch den Windpark bleibt so weitestgehend in der südlichen Ortenau. Die Erteilung der Baugenehmigung für den Windpark wird für das vierte Quartal 2014 erwartet. Die Inbetriebnahme des Windparks ist für Ende 2015 geplant.
"Ich freue mich, dass nun auch das Genehmigungsverfahren für den Windpark auf den Weg gebracht wurde", sagt Jens Mühlhaus, Vorstand der Green City Energy AG. "Denn mit diesem Projekt können wir zeigen, wie der Ausbau der Windenergie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort und zum Wohle der einzelnen Gemeinden gelingen kann." Green City Energy steht seit 2005 für eine bürgernahe Umsetzung der Energiewende.
Der Leitgedanke des eigens für diesen Windpark entwickelten Eigentums- und Finanzierungsmodells lässt sich am besten mit "Energie in Bürgerhand" zusammenfassen. Denn dieses Modell räumt den Standortgemeinden Ettenheim, Schuttertal und Seelbach sowie der Genossenschaft Ettenheimer Bürgerenergie die Option ein, nach Errichtung der Anlagen dauerhaft eine Mehrheit von 51 Prozent an der Betreibergesellschaft zu übernehmen - ohne den entsprechenden Anteil am Eigenkapital zur Finanzierung des Windparks aufbringen zu müssen. Die restlichen 49 Prozent übernimmt die Green City Energy über die Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG. Möglich wird dies durch die Entkoppelung der Eigentumsverhältnisse von der Finanzierung des Projektes. Das erforderliche Eigenkapital in Höhe von rund zehn Millionen Euro wird durch regional und überregional ansässige Anleger in Form von Genussrechten bzw. einer Festzinsanleihe eingebracht. Für die Bürger der Partnergemeinden Ettenheim, Schuttertal, Seelbach und Ringsheim wird es eine gesonderte, risikoreduzierte Beteiligungsvariante geben, sowie künftig die Chance auf privilegierte Konditionen beim Strombezug. Die Risiken der Projektentwicklung werden von Green City Energy übernommen.
Der Windpark soll auf dem Höhenrücken zwischen "Großer Grassert" und "Totenruhplatz" entstehen und besteht aus acht Windenergieanlagen des Typs GE 2.5-120 des Herstellers General Electric mit je 2.5 Megawatt Leistung. Die speziell für Binnenlandstandorte mit moderaten Windgeschwindigkeiten ausgelegten Anlagen haben eine Nabenhöhe von 139 Metern und einen Rotordurchmesser von 120 Metern. Die Ergebnisse der Windmessungen am Anlagenstandort zeigen, dass mit dem gewählten Anlagentyp ein wirtschaftlicher Betrieb des Windparks möglich ist. In einem durchschnittlichen Windjahr können laut Prognose mehr als 45 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden. Das würde reichen, um rund 30 Prozent des gesamten Strombedarfs der drei Standortgemeinden zu decken.
Das Windparklayout ist den örtlichen Gegebenheiten optimal angepasst, um das Landschaftsbild so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. "Wir haben uns von Beginn an um eine rücksichtsvolle und mit allen Beteiligten sorgfältig abgestimmte Planung bemüht", betont Jochen Sautter, Projektleiter bei Green City Energy. Dies bestätigt auch Jörg Bold, Vorstand der Ettenheimer Bürgerenergie. Er hat den Planungsprozess von Anfang an vor Ort begleitet. "Die Anlagenstandorte wurde im Laufe der Planungen mehrfach verschoben, um ihre Sichtbarkeit zu reduzieren", erzählt Bold. Aus Rücksicht auf die Anwohnerinteressen wurde zudem auf technisch möglich Standorte wie Girifuß oder Wolfstein verzichtet.
Die Entfernung der Anlagen zu den nächsten Wohngebieten ist großzügig bemessen und liegt bei mindestens 1000 Metern. Der in Baden-Württemberg empfohlene Mindestabstand liegt bei 700 Metern.
Die Genehmigung des geplanten Windparks durch das Landratsamt Ortenaukreis wird im vierten Quartal 2014 erwartet. Sobald sie vorliegt, beginnen die die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen. Hierzu gehört unter anderem die Verbreiterung der bestehenden Forstwege, um den Transport von Baumaschinen und Anlagenkomponenten zu ermöglichen. Dafür müssen insbesondere in manchen Kurven Rodungsarbeiten und Erdbewegungen erfolgen. Parallel dazu werden die Kranstellflächen errichtet und im nächsten Schritt die Flächen für die Fundamente vorbereitet.
Der Ettenheimer Bürgermeister Bruno Metz sieht in dem geplanten Windpark eine große Chance für die Region: "Mit dem Bürgerwindpark Südliche Ortenau könnten die hiesigen Gemeinden einen großen Schritt in Richtung regionaler, nachhaltiger und preisstabiler Energieversorgung in Bürgerhand machen." Auch für seinen Amtskollegen in Schuttertal, Carsten Gabbert ist die Beteiligung der Bürger ein wesentlicher Baustein des Vorhabens: "Übergeordnetes Ziel dieses Modellprojektes war und ist, durch weitreichende Teilhabe der betroffenen Bürger vor Ort zu einer fairen Verteilung von Nutzen und Lasten und damit einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende beizutragen." Dem pflichtet auch Seelbachs Bürgermeister Thomas Schäfer bei und ergänzt: "Die Akzeptanz eines solch großen Projekts steht und fällt damit, dass die heimische Bevölkerung von Anfang an informiert und am Dialog beteiligt wird."
Weitere Informationen zum Bürgerwindpark Südliche Ortenau finden Sie unter http://www.buergerwindpark-suedliche-ortenau.de/...
Weitere Informationen zur Genossenschaft Ettenheimer Bürgerenergie finden Sie unter http://www.ettenheimer-buergerenergie.de/...